Dentfinity Schubladen-Raster – individuell angepasst für Blockhalter
Bitte geben Sie das nutzbare Innenmaß Ihrer Schublade in Millimetern ein. (Messung von Innenkante zu Innenkante)
Individuelle Maßanfertigung – kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB)
Individuelles Raster für Dentfinity Blockhalter – perfekt abgestimmt auf Ihre Schublade.
Das Dentfinity Schubladen-Raster bildet die Grundlage für eine strukturierte und modulare Organisation Ihrer CEREC Blöcke. Es wird exakt auf die Innenmaße Ihrer Schublade angepasst und ermöglicht die sichere Integration aller Dentfinity Blockhalter.
Jedes Raster wird individuell für Sie gefertigt – basierend auf den von Ihnen angegebenen Maßen. Dadurch entsteht ein passgenaues System für eine übersichtliche und effiziente Organisation im Praxis- oder Laboralltag.
Warum ein Raster notwendig ist:
Die Dentfinity Blockhalter sind für ein modulares System konzipiert und benötigen eine passende Rasterstruktur, um stabil und präzise in der Schublade zu sitzen.
Ohne Raster:
– kein fester Sitz
– keine klare Struktur
– eingeschränkte Nutzung
Mit Raster:
– perfekte Passform
– sofortige Übersicht
– flexibel erweiterbares System
Individuelle Anpassung:
Sie geben die Innenmaße Ihrer Schublade an – wir fertigen das passende Raster für Sie.
Zur Sicherheit wird eine kleine Toleranz berücksichtigt, damit das Raster zuverlässig passt – auch bei minimalen Messabweichungen.
Modulares System:
Das Raster wird in mehreren passgenauen Segmenten gefertigt und lässt sich einfach in der Schublade zusammensetzen.
Dadurch profitieren Sie von:
– einfachem Einbau
– sicherem Versand
– flexibler Handhabung
Wichtige Hinweise:
– Maßangaben müssen als Innenmaß der Schublade erfolgen
– Das Raster ist speziell für Dentfinity Blockhalter konzipiert
– Eine Anleitung zur Installation folgt im Bereich „How-to“
Preisangabe (Kleinunternehmer)
Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet.
Individuelle Fertigung
Jedes Dentfinity Raster wird individuell nach Ihren Maßangaben gefertigt.
Bitte beachten Sie:
Da es sich um eine Maßanfertigung handelt, besteht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.
Die Verantwortung für die korrekte Maßangabe liegt beim Kunden.